Kosten:
Pro Einheit (50 Minuten): 95€
Die Sozialversicherungsträger gewähren Zuschüsse, die Höhe variiert je nach Krankenkasse.
Aktuell beträgt der Zuschuss pro Einzelsitzung:
*ÖGK (vormals GKK): € 28,-
*BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte): € 40,-
*SVS: (vormals SVA) € 40,-
Bitte fragen Sie bei ihrer Privatversicherung um eine Kostenübernahme.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach §15 PthG.
Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass man gegen Ende der Ausbildung diesen Status verliehen bekommt. Dadurch ist man berechtigt, eigenständig als PsychotherapeutIn zu arbeiten. Dabei wird
man von erfahrenen Lehrtherapeuten unterstützt und überprüft.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesministeriums für Gesundheit unter:
https://www.psychotherapie.at/sites/default/files/files/richtlinien-bmg/Information-BMG-Stellung-von-PsychotherapeutInnen-PsychotherapeutInnen-in-Ausbildung-unter-Supervision-2014-12-17.pdf
http://die-praxis-mariatrost.at
http://psychodrama-austria.at